DesignRules — Positionierungsregeln

ID PNR zusätzlich zu beachtende PR Anwendungsregel Anwendung bei Signaturen

DRU00100

100

DRU00110

Das Symbol ist in den Schwerpunkt der Fläche zu setzen.

Symbol in Fläche platzieren

DRU00101

101

DRU00140

Die Schrift ist zentrisch in den Schwerpunkt der Fläche zu setzen.

Schrift in Fläche platzieren

DRU00102

102

Die Schrift ist vom punktförmigen REO aus um 2mm nach rechts und um 2mm nach oben
mit dem Schriftbezugspunkt links unten zu platzieren.

Schriften zu punktförmig modellierten Objekten

DRU00103

103

DRU00140

Die Schrift ist von der rechten oberen Ecke der Boundingbox des REO um 1mm nach rechts
und um 1mm nach oben mit dem Bezugspunkt links unten zu platzieren.

Namen oder Schriftzusätze zu linien- oder flächenförmig modellierten
Objekten (meist geringer geometrischer Ausdehnung)

DRU00104

104

DRU00110

Das Symbol ist von der rechten oberen Ecke der Boundingbox des REO um 3mm nach rechts und um 3mm
nach oben zu platzieren.

Symbol für die Nummer des Autobahnknotens (flächenförmig modelliert)

DRU00105

105

Die Schrift ist vom punktförmigen REO aus um 6mm nach rechts und um 6mm nach oben mit dem
Schriftbezugspunkt Mitte-Mitte zu platzieren.

Nummer des Autobahnknotens (punktförmig modelliert)

DRU00106

106

Das Symbol ist vom punktförmigen REO aus um 6mm nach rechts und um 6mm nach oben zu platzieren.

Symbol für die Nummer des Autobahnknoten (punktförmig modelliert)

DRU00107

107

Die Schrift ist vom punktförmigen REO aus um 6mm nach rechts und um 2mm nach unten mit dem
Schriftbezugspunkt links oben zu platzieren.

Name des Autobahnknotens (punktförmig modelliert)

DRU00108

108

Die Schrift ist von der rechten oberen Ecke der Boundingbox des REO um 1mm nach rechts und um 5mm
nach unten mit dem Bezugspunkt links oben zu platzieren.

Name des Autobahnknotens (flächenförmig modelliert)

DRU00109

109

DRU00140

Die Schrift ist von der rechten oberen Ecke der Boundingbox des REO um 3mm nach rechts und um 3mm
nach oben zentrisch zu platzieren.

Schrift für die Nummer des Autobahnknotens (flächenförmig modelliert)

DRU00110

110

Alle benachbarten REOs derselben Signaturregel verbinden.

 

DRU00111

111

  1. Musterlänge = Strichlänge + Lückenlänge

  2. Anzahl der Muster: (int) {(Gesamtlänge der zu bemusternden Linie - Lücke am Anfang - Lücke am Ende) / Musterlänge}

  3. Rest = (Gesamtlänge der zu bemusternden Linie - Lücke am Anfang - Lücke am Ende) - Anzahl der Muster * Musterlänge

  4. Wenn Rest > Musterlänge/2: Anzahl der Muster um 1 erhöhen

  5. Musterlänge_neu = (Gesamtlänge der zu bemusternden Linie - Lücke am Anfang - Lücke am Ende) / Anzahl der Muster

Musterausgleich von Linienmuster

DRU00112

112

Die Linie ist auf die Skelettachse der Fläche zu platzieren.

Skelettachse zu Stützmauer, Staumauer, Spundwand, Staudamm,
Wehr (flächenförmig modelliert)

DRU00113

113

Das Symbol ist in der Mitte zwischen Anfangs- und Endpunkt (Mittelpunkt) und auf die Achse
im Mittelpunkt des linienförmigen REOs zu platzieren. Die Ausrichtung ist in Richtung des REOs
im Mittelpunkt des REOs.

Symbole von Personen-, Auto- oder Bahnfähren auf Fährlinie

DRU00114

114

Die Schrift ist zentrisch auf das REO zu setzen.

Schrift von Landschaften, Gewannen
(punktförmig modelliert)

DRU00115

115

Die Richtung des Symbols ist in Richtung des darunter liegenden oder angrenzenden Gewässers -100 gon.

Symbol Schiffshebewerk (punktförmig modelliert)

DRU00116

116

Die Fläche ist eine Füllung des nach PNR 117 konstruierten Umrings.

Fläche Schiffshebewerk (linienförmig modelliert)

DRU00117

117

Zwei zum REO parallele Linien, beidseitig im Abstand von 65/100mm zum REO, sind zu konstruieren;
die Enden beider Parallelen sind jeweils zu verbinden, so dass sich ein geschlossener Flächenumring ergibt.

Umriss Schiffshebewerk (linienförmig modelliert)

DRU00118

118

Es sind zwei Linien zu konstruieren: Die Linien sind jeweils eine Verbindung der Anfangspunkte der
nach PNR 117 konstruierten parallelen Linien mit dem Endpunkt der anderen nach PNR 117 konstruierten
parallelen Linie (also die Diagonalen des nach PNR 117 konstruierten Umrisses).

Diagonale Schiffshebewerk (linienförmig modelliert)

DRU00119

119

Die Fläche ist eine Füllung des nach PNR 120 konstruierten Rechtecks.

Fläche Schiffshebewerk (flächenförmig modelliert)

DRU00120

120

In die Fläche ist ein Rechteck zu konstruieren mit einer Ausdehnung von mindestens 130/100mm Breite
und 180/100mm Länge. Die Längsrichtung des Rechtecks verläuft in Richtung des darunter liegenden
oder angrenzenden Gewässers.

Umriss Schiffshebewerk (flächenförmig modelliert)

DRU00121

121

Es sind zwei Diagonalen zu dem nach PNR 120 konstruierten Rechteck zu konstruieren.

Diagonale Schiffshebewerk (flächenförmig modelliert)

DRU00122

122

Die Richtung des Symbols ist in Richtung des darunter liegenden oder angrenzenden Gewässers
-100gon (also stromaufwärts).

Symbol Siel, Sperrwerk, Schöpfwerk (punktförmig modelliert)

DRU00123

123

Aus den nach PNR 124 und PNR 125 konstruierten Linien ist eine Fläche zu bilden, die mit der
angegebenen Signaturnummer zu füllen ist.

Fläche Schleusenkammer (Kammerschleuse linienförmig modelliert)

DRU00124

124

Es sind zwei zum REO parallele Linien links und rechts im Abstand von 40/100mm zu konstruieren.

Linie Schleusenwand (Kammerschleuse linienförmig modelliert)

DRU00125

125

Zwischen den Anfangs- und Endpunkten der nach PNR 124 konstruierten parallelen Linien sind jeweils
2 Linien so zu konstruieren, dass die Anfangs- bzw. Endpunkte die Basis eines rechtwinkligen Dreiecks sind
und die Linien die Katheten des Dreiecks bilden. Die Spitze des Dreiecks zeigt stromaufwärts,
die Spitze des anderen Dreiecks liegt innerhalb der beiden nach PNR 124 konstruierten Parallelen.

Linie Schleusentor (Kammerschleuse linienförmig modelliert)

DRU00126

126

Aus den nach PNR 127 und PNR 128 konstruierten Linien ist eine Fläche zu bilden.

Fläche Schleusenkammer (Kammerschleuse flächenförmig modelliert)

DRU00127

127

In die Fläche sind zwei parallele Linien zu konstruieren mit einem Abstand von mindestens 80/100mm
und einer Länge von mindestens 200/100mm. Die Richtung der parallelen Linien verläuft in Richtung
des darunter liegenden oder angrenzenden Gewässers.

Linie Schleusenwand (Kammerschleuse flächenförmig modelliert)

DRU00128

128

Zwischen den Anfangs- und Endpunkten der nach PNR 127 konstruierten parallelen Linien sind jeweils
2 Linien so zu konstruieren, dass die Anfangs- bzw. Endpunkte die Basis eines rechtwinkligen Dreiecks sind
und die Linien die Katheten des Dreiecks bilden. Die Spitze des Dreiecks zeigt stromaufwärts,
die Spitze des anderen Dreiecks liegt innerhalb der beiden nach PNR 127 konstruierten Parallelen.

Linie Schleusentor (Kammerschleuse flächenförmig modelliert)

DRU00130

130

DRU00110

Das Symbol ist jeweils auf den Anfangs- und Endpunkt des REOs zu platzieren. Die Richtung des Symbols
im Anfangspunkt entspricht der Anfangsrichtung des REOs -100gon, die Richtung des Symbols im Endpunkt
entspricht der Endrichtung des REOs +100gon.

Symbol Durchlass (Durchlass linienförmig modelliert)

DRU00131

131

DRU00110

Auf jeder gemeinsamen Kante des REOs A mit angrenzenden REOs B (Fließgewässer, KEIN_DURCHLASS) wird je ein Linienzug konstruiert.

Durchlassportale (flächenförmig modelliert)

DRU00133

133

Die Ausrichtung des Symbols ist in Richtung der darunter liegenden Bahnstrecke -100gon.

Symbol Bahnhof oder Haltestelle (punktförmig modelliert)

DRU00136

136

Die Spitze des Symbols zeigt in Richtung der Gewässerachse des Gewässers, für dessen Kilometrierung
das REO erfasst ist.

Symbol Kilometerstein an Gewässern

DRU00140

140

Alle benachbarten REOs derselben Ableitungsregel und mit demselben Namen verbinden.

 

DRU00151

151

DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 1100/100mm
Abstand Muster vertikal: 550/100mm
Versatz Muster untereinander: 100/100mm
Richtung des Musters: in Abtorfrichtung

Flächenmuster Torf

DRU00152

152

DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 85/100mm
Abstand Muster vertikal: 42.5/100mm
Versatz Muster untereinander: 42.5/100mm

Flächenmuster Friedhof klein

DRU00153

153

DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 170/100mm
Abstand Muster vertikal: 85/100mm
Versatz Muster untereinander: 85/100mm

Flächenmuster Friedhof groß

DRU00200

200

DRU00110

Parallele Schar von Linien der angegebenen SNR; Abstand der Linien 50/100mm (Linienmitte zu Linienmitte);
Parallelität der Scharung senkrecht zur längsten Seite des Gebäudes. Der Abstand der äußeren Parallelen
zur Kontur der Gewächshausfläche beträgt 20/100mm. Die Parallelen Linien haben von der Flächenkontur,
auf die sie nahezu rechtwinklig aufstoßen, einen Abstand von 20/100mm.

Schraffen im Gewächshaus, Treibhaus

DRU00290

290

Die Böschungsschraffen sind von der Geländeoberkante aus senkrecht auf die Seite der Böschungsfläche zu zeichnen.
Die Schraffen enden an der der Geländeoberkante gegenüberliegenden Kante der Böschungsfläche (entspricht der Geländeunterkante).
Die Länge der Böschungsschraffen beträgt mindestens 40/100mm. Der Abstand der Böschungsschraffen beträgt 45/100mm
(Strichmitte-Strichmitte).

Böschungsschraffen von Böschungen mit Böschungsflächen

DRU00310

310

DRU00110 DRU00111

Linie punktieren
Punktabstand Mitte-Mitte: 600/100mm
Lücke am Anfang: 0mm
Lücke am Ende: -600/100mm

Linienmuster Pipeline

DRU00311

311

DRU00110 DRU00111

Linie punktieren
Punktabstand Mitte-Mitte: 300/100mm
Lücke am Anfang: 0mm
Lücke am Ende: -300/100mm

Linienmuster Bandstraße

DRU00312

312

DRU00110 DRU00111

Linie punktieren
Punktabstand Mitte-Mitte: 400/100mm
Lücke am Anfang: 0mm
Lücke am Ende: -400/100mm

Linienmuster Seilbahn

DRU00313

313

DRU00110

Auf den Anfangs- und Endpunkt des REO ist jeweils ein Querstrich symmetrisch und senkrecht
zur Richtung des REOs im Anfangs- bzw. Endpunkt mit einer Liniengesamtlänge von 60/100mm zu setzen.

Querstriche am Anfang und Ende bei Sessel- und Skilift

DRU00315

315

DRU00110 DRU00111

Jeweils eine Linie am Anfang und Ende des flächenförmigen Dükers von einer Uferkontur
zur gegenüberliegenden Uferkontur quer zur Fließrichtung des darunter liegenden Gewässers konstruieren.

Dükerverlauf (flächenförmig modelliert)

DRU00316

316

Das Symbol ist jeweils auf den Anfangs- und Endpunkt des REOs zu platzieren. Die Richtung des Symbols
im Anfangspunkt entspricht der Anfangsrichtung des REOs -100gon, die Richtung des Symbols im Endpunkt
entspricht der Endrichtung des REOs -100gon.

Symbol des Dükerschachtes (linienförmig modelliert)

DRU00317

317

Die Linien des Dükerschachts verlaufen in Fließrichtung des darunter liegenden flächenförmigen Gewässers.
Die Linie ist parallel zur Gewässerkontur um 50/100mm nach außen versetzt.

Linie des Dükerschachtes (flächenförmig modelliert)

DRU00318

318

Die Linie entspricht der Geometrie der Linie nach PNR 317, sie ist am Anfang und Ende jeweils um 15/100mm verkürzt.

Decker des Dükerschachtes (flächenförmig modelliert)

DRU00319

319

DRU00110

Am Linienanfang oder Linienende, das ist der Punkt, der im Gewässer liegt, wird die Liniensignatur
nicht abgeschnitten, d.h. es erscheint ein Halbkreis.

Hafendamm, Mole

DRU00320

320

DRU00110 DRU00111

In Digitalisierrichtung des REOs um 25/100mm nach rechts versetzt Querstriche senkrecht zum REO konstruieren
mit einer Strichlänge von 20/100mm
und einem Strichabstand von 30/100mm
(Strichmitte-Strichmitte).
Lücke am Anfang: 10/100mm
Lücke am Ende: -40/100mm

Böschungsschraffen von Staudamm (linienförmig modelliert)

DRU00321

321

DRU00110 DRU00111

Parallele Scharr von Linien der angegebenen SNR; Abstand der Linien 30/100mm (Linienmitte zu Linienmitte);
Parallelität der Scharren senkrecht zur längsten gemessenen Kante zwischen Gewässerkontur und
Staudamm (Staudammoberkante). Die Linien haben von der Flächenkontur keinen Abstand.
Der Abstand zur Staudammoberkante beträgt 25/100mm.

Böschungsschraffen von Staudamm (flächenförmig modelliert)

DRU00322

322

DRU00110 DRU00111

Querstriche senkrecht zum REO und von dessen Achse weg konstruieren mit einer Strichlänge von 60/100mm
und einem Strichabstand (Mitte-Mitte) von 55/100mm. Die Richtung der Querstriche ist vom REO aus
gewässerabwärts bzw. weg von der angestauten Gewässerfläche.
Beginn des ersten Querstriches (bezogen auf Strichmitte) ab dem Anfang des REO: 25/100mm
Ende des letzten Querstriches (bezogen auf Strichmitte) vor dem Ende des REO: 25/100mm

Schraffen Wehr (linienförmig modelliert)

DRU00323

323

DRU00110 DRU00322

wie PNR 322, jedoch werden die Querstriche nicht zum flächenförmigen REO konstruiert,
sondern zum nach PNR 112 erzeugten linienförmigen Präsentationsobjekt (Skelettachse der Fläche)

Schraffen Wehr (flächenförmig modelliert)

DRU00324

324

DRU00110

Auf den Anfangs- und Endpunkt des REOs jeweils ein Symbol der angegebenen Symbolnummer platzieren.
Die Richtung beider Symbole zeigen von der Achse des REOs aus gesehen in Fließrichtung.
Die Richtung der Symbole wird wie folgt berechnet:

  • wenn die Digitalisierrichtung des REOs so verläuft, dass die Fließrichtung des darunterliegenden Gewässers
    links der Richtung vom Anfangs- zum Endpunkt des REOs liegt, dann hat das Symbol am Anfangspunkt des REO
    die Anfangsrichtung des REOs -100gon, die Richtung des Symbols im Endpunkt entspricht der Endrichtung des REOs.

  • wenn die Digitalisierrichtung des REO so verläuft, dass die Fließrichtung des darunterliegenden Gewässers
    rechts der Richtung vom Anfangs- zum Endpunkt des REOs liegt, dann hat das Symbol am Anfangspunkt des REO
    die Anfangsrichtung des REOs +200gon, die Richtung des Symbols im Endpunkt entspricht der Endrichtung des REOs +100gon.

Symbol Sicherheitstor (linienförmig modelliert)

DRU00326

326

DRU00110

Die Geometrie des REO ist als Konstruktionslinie zu verwenden: Das REO ist Hypotenuse eines gleichschenkligen,
rechtwinkligen Dreiecks. Die Dreiecksspitze zeigt stromaufwärts, bei Flutschleusen gegen die Flutrichtung.
Die Katheten des so berechneten Dreiecks sind darzustellen.

Linie Siel (linienförmig modelliert)

DRU00327

327

Auf den Anfangs- und Endpunkt der nach PNR 326, 329 oder 330 konstruierten Linie ist jeweils ein Symbol
der angegebenen Signaturnummer zu platzieren. Die Richtung des Symbols im Anfangspunkt entspricht
der Anfangsrichtung des REOs -100gon, die Richtung des Symbols im Endpunkt entspricht der Endrichtung des REOs.

Quadrat Siel (linienförmig modelliert)

DRU00328

328

DRU00110 DRU00327 DRU00329

wie PNR 327, jedoch werden die Symbole nicht auf das flächenförmige REO bezogen konstruiert,
sondern zum nach PNR 329 erzeugten linienförmigen Präsentationsobjekt.

Quadrat Siel (flächenförmig modelliert)

DRU00329

329

Bezogen auf die Fläche des REOs und des darunter liegenden Gewässers sind zwei Linien zu konstruieren mit folgenden Eigenschaften:

  • Die zwei Linien sind Katheten eines gleichschenkligen, rechtwinkligen Dreiecks, dessen Basis quer, d.h. senkrecht zur Fließrichtung, zum darunter liegenden Gewässer liegt.

  • Die Breite der Basis des Dreiecks entspricht der Breite Fläche des REOs, die quer, d.h. senkrecht zur Fließrichtung, zum darunter liegenden Gewässer liegt.

  • Die Dreiecksspitze zeigt stromaufwärts, bei Flutschleusen gegen die Flutrichtung.

  • Die Katheten des so berechneten Dreiecks sind darzustellen.

Linien Siel (flächenförmig modelliert)

DRU00330

330

In die Fläche des REO ist eine Linie quer, d.h. senkrecht, zum darunter liegenden oder
angrenzenden Gewässer zu konstruieren. Die Länge der Linie entspricht der Breite des darunter liegenden Gewässers.

Linie Sicherheitstor (flächenförmig modelliert)

DRU00335

335

Die Kontur des flächenförmigen REOs ist mit der angegebenen SNR zu zeichnen.
Der am Spielfeld angrenzende Teil der Kontur ist nicht zu zeichnen.

Zuschauertribüne Kontur

DRU00336

336

Auf den Teil der nach PNR 335 konstruierten Kontur, der parallel zur nicht gezeichneten Flächenkontur liegt,
sind zur Flächenkontur lotrechte Striche im Abstand von 40/100mm (Strichmitte zu Strichmitte) zu zeichnen.
Die Querstriche verlaufen bis zum nicht gezeichneten Teil nach PNR 335 dargestellten Flächenkontur.

Schraffur zur Zuschauertribüne

DRU00340

340

Parallel zum REO ist jeweils links und rechts eine Linie im Abstand von 29/100mm zu zeichnen,
die Anfangs- und Endpunkte der Parallelen sind jeweils zu verbinden.

Sprungschanze Rechteck

DRU00341

341

Das Symbol ist auf den Endpunkt des REO zu setzten. Die Richtung des Symbols entspricht
der Endrichtung des REOs -100gon.

Sprungschanze Flügel

DRU00345

345

DRU00110

Die Linie wird am Anfang und Ende jeweils um 12/100mm verkürzt.

Gradierwerk Decker

DRU00346

346

DRU00110

Auf die Achse des REO sind parallele Linien im Winkel von 50gon zur REO-Achse
im Abstand der Parallelen von 80/100mm zu setzen, senkrecht dazu eine weitere Parallelenschar.
Es entsteht ein Kreuzmuster. Die Länge der Parallelen ist begrenzt bis zur Breite des mit SNR 22800 signaturierten REO.

Linienmuster Gradierwerk

DRU00347

347

DRU00110

Muster sich im rechten Winkel kreuzender paralleler Linien.
Linienabstand der Parallelen: 80/100mm
Richtung einer Parallelenschar: 50gon gegenüber geographisch Nord nach Ost
Referenzpunkt für das Muster: Kreuzungspunkt gekreuzter Linien liegt auf der Nord-West-Ecke des TK-Blattes

Flächenmuster Gradierwerk

DRU00350

350

Senkrecht zum REO Querstriche mit Strichlänge 60/100mm und Strichabstand 60/100mm (Strichmitte-Strichmitte)
links und rechts des REOs im Abstand von 15/100mm konstruieren.
Die Lücke der Querstriche am Anfang und Ende beträgt 0mm.

Linienmuster des Ringwalls

DRU00351

351

Auf den Anfangs- und Endpunkt des REO ist jeweils das angegebene Symbol zu setzen.
Die Richtung des Symbols im Anfangspunkt entspricht der Anfangsrichtung des REOs -100gon,
die Richtung des Symbols im Endpunkt entspricht der Endrichtung des REOs.

Anfangs- und Endstück des Ringwalls

DRU00352

352

DRU00110 DRU00111

Senkrecht zur Kontur Querstriche mit Strichlänge 60/100mm und Strichabstand 60/100mm (Strichmitte-Strichmitte)
links und rechts der Kontur jeweils im Abstand von 15/100mm konstruieren.

Konturenmuster des Ringwalls (flächenförmig modelliert)

DRU00354

354

DRU00110 DRU00111

Senkrecht zum REO sind von der Achse des REO weg Striche mit einer Länge von 40/100mm alternierend links
und rechts der Achse des REO zu zeichnen.
Strichabstand: 180/100mm
Lücke am Anfang: 90/100mm
Lücke am Ende: -90/100mm

Linienmuster Zaun Querstriche

DRU00363

363

DRU00110

Rechts und links der Geometrie des REOs ist jeweils eine parallele Linie im Abstand von 70/100mm zu zeichnen.

Brückenkontur
zu allen Bundesstraßen;
zu allen Landesstraßen;
zu allen Kreisstraßen;
ohne getrennte Fahrbahnen
(Brücke linienförmig modelliert)

DRU00364

364

DRU00110 DRU00363

Wie PNR 363, jedoch haben die Parallelen einen Abstand zum REO von 34/100mm.

Brückenkontur
zu allen Hauptwirtschaftswegen;
zu Schmalen Gassen;
zu alleinstehenden Brücken
(Brücke linienförmig modelliert)

DRU00365

365

DRU00110 DRU00363

Wie PNR 363, jedoch haben die Parallelen einen Abstand zum REO von 55/100mm.

Brückenkontur
zu Bundesautobahnen ohne getrennte Fahrbahnen;
zu allen Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr;
zu allen Auffahrten (FSZ 1);
ohne getrennte Fahrbahnen
(Brücke linienförmig modelliert)

DRU00366

366

DRU00110 DRU00363

Wie PNR 363, jedoch haben die Parallelen einen Abstand zum REO von 39/100mm.

Brückenkontur
zu Anliegerstraßen ohne getrennte Fahrbahnen;
(Brücke linienförmig modelliert)

DRU00367

367

DRU00110 DRU00363

Wie PNR 363, jedoch haben die Parallelen einen Abstand zum REO von 27/100mm.

Brückenkontur
zu Wirtschaftswegen;
zu Bahnen mit Schmal- oder Breitspur;
zu Bahnen mit Anschlussgleisen;
zu Museumsbahnen;
zu Bahnen im Freizeitpark;
zu Stadtbahnen;
zu Straßenbahn;
zu U-Bahnen;
zu Bergbahnen;
zu Zahnradbahnen;
zu Standseilbahnen;
zu Magnetschwebebahnen;
zu Schwebebahnen
(Brücke linienförmig modelliert)

DRU00368

368

DRU00110 DRU00363

Wie PNR 363, jedoch haben die Parallelen einen Abstand zum REO von 35/100mm.

Brückenkontur
zu Bahnen mit Normalspur
(Brücke linienförmig modelliert)

DRU00369

369

DRU00110

Es sind zwei Linienzüge auf der Kontur der Fläche zu konstruieren:
Diejenigen Teile der Flächenkontur, die in Richtung des/der REOs liegen, das/die eine Relation
hatDirektUnten auf die Brücke hat/haben, sind als Brückenkontur darzustellen.

Brückenkontur
(Brücke flächenförmig modelliert)

DRU00370

370

DRU00110

An den Anfangspunkt sind zwei Linien der Länge 60/100mm mit Richtung Anfangsrichtung der Parallelen
+150gon und Anfangsrichtung der Parallelen +250gon zeichnen.
An den Endpunkt der Parallelen sind zwei Linien der Länge 60/100mm mit Richtung Endrichtung der Parallelen
-50gon Endrichtung der Parallelen +50gon zu zeichnen.

Steg: je zwei Flügel am Anfangs- und Endpunkt

DRU00371

371

Es sind zwei Linienzüge auf denjenigen Seiten der Kontur zu konstruieren,
die senkrecht zur Richtung des/der REOs liegen, das/die eine Relation hatDirektUnten
auf den Tunnel/die Schutzgalerie hat/haben.

Tunnelportale (flächenförmig modelliert)

DRU00372

372

DRU00110

Es sind zwei Linienzüge auf der Kontur der Fläche zu konstruieren:
Diejenigen Teile der Flächenkontur, die die langen Seiten der Fläche begrenzen, sind als Brückenkontur darzustellen.

Brückenkontur bei alleinstehenden Brücken
(Brücke flächenförmig modelliert)

DRU00375

375

Rechts und links der Geometrie des REOs des Bauwerks ist jeweils eine parallele Linie
an die Kontur des über der Brücke liegenden REO zu platzieren.

Brückendarstellung für Straßen und Hauptwirtschaftswege,
die über Wege verlaufen

DRU00376

376

DRU00110 DRU00363

Wie PNR 363, jedoch haben die Parallelen einen Abstand zum REO von 45/100mm.

Brückenkontur
zu Gewässer ⇐ 3m

DRU00377

377

DRU00110 DRU00363

Wie PNR 363, jedoch haben die Parallelen einen Abstand zum REO von 55/100mm.

Brückenkontur
zu Gewässer > 3m bis ⇐ 6m

DRU00378

378

DRU00110 DRU00363

Wie PNR 363, jedoch haben die Parallelen einen Abstand zum REO von 75/100mm.

Brückenkontur
zu Gewässer > 6m bis ⇐ 12m

DRU00379

379

DRU00110 DRU00363

Wie PNR 363, jedoch haben die Parallelen einen Abstand zum REO von 60/100mm.

Brückenkontur
zu Kanal, linienförmig

DRU00380

380

DRU00110

Es sind zwei Linienzüge auf der Kontur der Fläche zu konstruieren:
Diejenigen Teile der Flächenkontur, die in Richtung der Gewässerstationierungsachse liegen,
die im Fließgewässer liegt, das eine Relation hatDirektUnten auf die Brücke hat,
sind als Brückenkontur darzustellen.

Brückenkontur
(Brücke flächenförmig modelliert) bei flächenförmig modelliertem Fließgewässer

DRU00390

390

Erstes linkes oberes Muster liegt auf der Nord-West-Ecke des TK-Blattes, dabei muss garantiert sein, dass in jedem REO mindestens ein Symbol liegt.

Positionierung von Flächenmustern

DRU00391

391

Musterrichtung: horizontal = West-Ost-Richtung

Musterrichtung

DRU00392

392

Position des Flächenmusters gegenüber PNR 390 um einen Offset von 990/100mm nach Rechts versetzt.

Waldsignatur (Laubholz) in Kombination mit einer Waldsignatur (Nadelholz) zur Bemusterung eines Mischwaldes

DRU00393

393

Position des Flächenmusters gegenüber PNR 390 um einen Offset von 283/100mm nach Rechts versetzt.

Laubgehölzsignatur in Kombination mit einer Nadelgehölzsignatur zur Bemusterung eines Gehölzes oder einer Baumschule

DRU00400

400

Kontur auf den Flächenrand zeichnen; bei angrenzenden Flächen mit derselben Signaturierungsregel
wird die Kontur unterdrückt.

 

DRU00401

401

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 354/100mm
Abstand Muster vertikal: 177/100mm
Versatz Muster untereinander: 177/100mm

Flächenmuster Streuobst

DRU00402

402

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 800/100mm
Abstand Muster vertikal: 200/100mm
Versatz Muster untereinander: 400/100mm

Flächenmuster Heide

DRU00403

403

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 1100/100mm
Abstand Muster vertikal: 225/100mm
Versatz Muster untereinander: 550/100mm

Flächenmuster Moor

DRU00404

404

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 400/100mm
Abstand Muster vertikal: 100/100mm
Versatz Muster untereinander: 200/100mm

Flächenmuster Sumpf

DRU00405

405

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 400/100mm
Abstand Muster vertikal: 100/100mm
Versatz Muster untereinander: 200/100mm

Flächenmuster Schilf

DRU00406

406

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 990/100mm
Abstand Muster vertikal: 495/100mm
Versatz Muster untereinander: 495/100mm

Flächenmuster Wald (Laub- oder Nadelholz)

DRU00407

407

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 354/100mm
Abstand Muster vertikal: 177/100mm
Versatz Muster untereinander: 177/100mm

Flächenmuster Obstplantage

DRU00410

410

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 1980/100mm
Abstand Muster vertikal: 990/100mm
Versatz Muster untereinander: 990/100mm

Flächenmuster Wald (Laub- oder Nadelholz) bei Kombination für Mischwaldsignatur

DRU00411

411

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 565/100mm
Abstand Muster vertikal: 283/100mm
Versatz Muster untereinander: 283/100mm

Flächenmuster Gehölz, Baumschule

DRU00412

412

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 250/100mm
Abstand Muster vertikal: 200/100mm
Versatz Muster untereinander: 125/100mm

Flächenmuster Hopfen

DRU00413

413

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 200/100mm
Abstand Muster vertikal: 150/100mm
Versatz Muster untereinander: 100/100mm

Flächenmuster Wein

DRU00414

414

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Das Flächenmuster besteht aus den Signaturen 41901 (Stein_01) bis 41912 (Stein_12).
Alle Positionen sind in einem Einbettrechteck definiert.
Stein_01 steht bei (25;10),
Stein_02 steht bei (150;8),
Stein_03 steht bei (178;110),
Stein_04 steht bei (77;78), (178;8),
Stein_05 steht bei (-43;75),
Stein_06 steht bei (-167;80),
Stein_07 steht bei (-193;-20),
Stein_08 steht bei (-180;-110),
Stein_09 steht bei (-80;-44),
Stein_10 steht bei (4;-110),
Stein_11 steht bei (90;-94),
Stein_12 steht bei (200;-95).
Abstand Muster horizontal: 500/100mm
Abstand Muster vertikal: 280/100mm
Versatz Muster untereinander: 250/100mm

Flächenmuster Steine, Schotter, Geröll

DRU00415

415

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 100/100mm
Abstand Muster vertikal: 140/100mm
Versatz Muster untereinander: -30/100mm

Flächenmuster Fels

DRU00419

419

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Das Flächenmuster besteht aus den Signaturen 42001 (Muster_K), 42002 (Muster_M) und 42003 (Muster_G).
Die Positionen sind in einem Einbettrechteck definiert.
Muster_K steht bei (22;45), (42;127), (135;21), (196;-1), (160;-63), (145;-109), (50;-97), (-70;-67),
(-137;-95), (-218;-95), (-66;0), (-124;30), (-218;36), (-221;132).
Muster_M steht bei (111;71), (2;-57), (-154;75).
Muster_G steht bei (192;85), (82;-43), (195;-140),
(-170;-43), (-68;-140), (-70;48).

Abstand Einbettrechteck horizontal: 450/100mm
Abstand Einbettrechteck vertikal: 300/100mm
Versatz Einbettrechteck untereinander: 100/100mm

Flächenmuster Sand, Sandbank

DRU00420

420

DRU00110 DRU00111

Linie punktieren
Punktabstand Mitte-Mitte: 300/100mm
Lücke am Anfang: 40/100mm
Lücke am Ende: -340/100mm

Linienmuster Baumreihe

DRU00421

421

DRU00110 DRU00111

Linie punktieren
Punktabstand Mitte-Mitte: 80/100mm
Lücke am Anfang: 20/100mm
Lücke am Ende: -120/100mm

Linienmuster Hecke ohne Wall

DRU00422

422

DRU00110 DRU00111

Linie punktieren
Punktabstand Mitte-Mitte: 200/100mm
Lücke am Anfang: 25/100mm
Lücke am Ende: -225/100mm

Linienmuster Hecke mit Wall (dicke Punkte)

DRU00423

423

DRU00110 DRU00111

Zwischen die mit PNR 422 berechneten dicken Punkte (SNR 43300) der Hecke mit Wall
jeweils 3 dünne Punkte (SNR 43301) wie folgt berechnen:
Linie punktieren
Punktabstand Mitte-Mitte: 45/100mm
Lücke am Anfang: 55/100mm
Lücke am Ende: -55/100mm

Linienmuster Hecke mit Wall (dünne Punkte)

DRU00425

425

DRU00110 DRU00390 DRU00391

Abstand Muster horizontal: 1100/100mm
Abstand Muster vertikal: 225/100mm
Versatz Muster untereinander: 225/100mm
Position des Flächenmusters gegenüber PNR 403 um einen Offset
von 380/100mm nach Rechts und 50/100mm nach unten versetzt.

Flächenmuster Gebüsch bei Kombination mit AX_Moor

DRU00430

430

DRU00110

Die Kontur wird an den schmalen Seiten der Fläche nicht dargestellt.

Kontur einer flächenförmig modellierten Schneise

DRU00450

450

Die Kontur der Fläche wird in den Teilen nicht dargestellt, in denen eine gemeinsame Geometrie mit einem REO
* der OA 44001 (AX_Fliessgewaesser) oder
* der OA 44005 (AX_Hafenbecken) oder
* der OA 44006 (AX_StehendesGewaesser) oder * der OA 44007 (AX_Meer) besteht.

Keine Darstellung der Kontur eines Hafenbeckens,
eines Fließgewässers,
eines stehenden Gewässers oder
eines Meeres.

DRU00465

465

Es wird nur der Teil der Fläche dargestellt, der nicht auf einer Fläche der Objektart AX_Moor oder AX_Sumpf liegt.

Flächenfarbendarstellung bei AX_Vegetationsmerkmal und Verschneidung mit Moor/Sumpf

DRU00512

512

Die Richtung der Signatur ist in Richtung der darunter liegenden Gewässerachse +100gon
(also in Fließrichtung stromabwärts).

Wasserfall (punktförmig modelliert)

DRU00513

513

DRU00110 DRU00111

Der Bezugspunkt des Symbols liegt auf dem REO. Die Bemusterung beginnt an dem Knoten,
der links zur Fließrichtung (Gewässerstationierungsachse des darunter liegenden Fließgewässsers) liegt,
so dass die Spitze der Signatur in Fließrichtung zeigt.
Das Symbol wird über die gesamte Länge des REO wiederholt mit:
Symbolabstand (von Bezugspunkt zu Bezugspunkt): 78.3/100mm
Symbolrichtung: Richtung des REO im Bezugspunkt
Lücke am Anfang: 56/100mm
Lücke am Ende: -56/100mm

Linienmuster Wasserfall (linienförmig modelliert)

DRU00514

514

DRU00110 DRU00111

In die Fläche des REO sind mehrere Linien zu konstruieren. Die Linien verlaufen parallel
zueinander und quer zur Fließrichtung des darunter liegenden oder angrenzenden Gewässers.
Der Abstand der parallelen Linien beträgt 80/100mm. Diese Linien sind nach PNR 513 zu bemustern.

Linienmuster Wasserfall (flächenförmig modelliert)

DRU00515

515

Angabe des Wertes von HWS auf ganze Meter gerundet.

Höhenangabe der Wasserspiegelhöhe

DRU00516

516

DRU00110 DRU00390

Abstand Muster horizontal: 140/100mm
Abstand Muster vertikal: 40/100mm
Versatz Muster untereinander: 70/100mm
Richtung der Striche und des Musters: in Fließrichtung des Gewässers

Flächenmuster Stromschnelle

DRU00517

517

Der Querbalken der Signatur liegt im Gewässer, die Richtung der Signatur ist
senkrecht zur angrenzenden Gewässerkontur.

Anleger
(punktförmig modelliert)

DRU00522

522

DRU00110 DRU00111

Senkrecht zum REO Querstriche mit Strichlänge 40/100mm und Strichabstand 45/100mm
(Strichmitte-Strichmitte) links und rechts des REOs konstruieren. Die Querstriche
links und rechts sind jeweils um den halben Strichabstand versetzt. Die Lücke am Anfang und Ende
jeweils 22/100mm zum ersten Querstrich (vom REO-Anfang/-Ende zur Querstrichmitte gemessen)

Muster Damm oder Einschnitt ohne Verkehrsführung
Dammhöhe < 6m

DRU00523

523

DRU00110 DRU00111

Wie PNR 522, aber Strichlänge der Querstriche 60/100mm

Muster Damm oder Einschnitt ohne Verkehrsführung
Dammhöhe >= 6m bis < 12m

DRU00524

524

DRU00110 DRU00111

Wie PNR 522, aber Strichlänge der Querstriche 90/100mm

Muster Damm oder Einschnitt ohne Verkehrsführung
Dammhöhe >= 12m bis < 18m

DRU00525

525

DRU00110 DRU00111

Wie PNR 522, aber Strichlänge der Querstriche 120/100mm

Muster Damm oder Einschnitt ohne Verkehrsführung
Dammhöhe >= 18m

DRU00529

529

DRU00110 DRU00111

Senkrecht zum REO Querstriche
* mit Strichlänge SL und
* Strichabstand SA (Strichmitte-Strichmitte)
* links und rechts ab einem Abstand AB zur Achse des REO konstruieren.
Die Querstriche links und rechts sind nicht versetzt. Die Lücke am Anfang und Ende
jeweils 22/100mm zum ersten Querstrich (vom REO-Anfang/-Ende zur Querstrichmitte gemessen).

Allgemeine Regel für Querstriche an Dämmen oder Einschnitten

DRU00530

530

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 91/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe < 6m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU00531

531

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 38/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe < 6m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen , Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU00532

532

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 76/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe < 6m
an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU00533

533

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 50/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe < 6m
an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU00534

534

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 24/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe < 6m
an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU00535

535

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 25/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe < 6m
an Hauptwirtschaftswegen, Wirtschaftswegen und Gassen

DRU00536

536

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 10/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe < 6m
anFußwegen

DRU00537

537

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 20/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe < 6m
an Bahnen

DRU00538

538

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 15/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe < 6m
an Stadtbahnen

DRU00550

550

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 91/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 6m bis < 12m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU00551

551

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 38/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 6m bis < 12m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen, Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU00552

552

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 76/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 6m bis < 12m
an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU00553

553

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 50/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 6m bis < 12m
an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU00554

554

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 24/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 6m bis < 12m
an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU00555

555

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 19/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 6m bis < 12m
an Hauptwirtschaftswegen, Wirtschaftswegen und Gassen

DRU00556

556

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 10/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 6m bis < 12m
an Fußwegen

DRU00557

557

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 20/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 6m bis < 12m
an Bahnen

DRU00558

558

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 15/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 6m bis < 12m
an Stadtbahnen

DRU00570

570

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 91/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 12m bis < 18m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU00571

571

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 38/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 12m bis < 18m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen, Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU00572

572

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 76/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 12m bis < 18m
an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU00573

573

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 50/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 12m bis < 18m
an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU00574

574

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 24/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 12m bis < 18m
an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU00575

575

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 19/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 12m bis < 18m
an Hauptwirtschaftswegen, Wirtschaftswegen und Gassen

DRU00576

576

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 10/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 12m bis < 18m
an Fußwegen

DRU00577

577

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 20/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 12m bis < 18m
an Bahnen

DRU00578

578

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 15/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 12m bis < 18m
an Stadtbahnen

DRU00590

590

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 91/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 18m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU00591

591

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 38/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 18m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen, Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU00592

592

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 76/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 18m
an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU00593

593

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 50/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 18m
an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU00594

594

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 24/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 18m
an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU00595

595

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 19/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 18m
an Hauptwirtschaftswegen, Wirtschaftswegen und Gassen

DRU00596

596

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 10/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 18m
an Fußwegen

DRU00597

597

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 20/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 18m
an Bahnen

DRU00598

598

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 15/100mm

Muster Damm für Verkehrsführung Dammhöhe >= 18m
an Stadtbahnen

DRU00600

600

DRU00140

Der Schriftinhalt ist zentrisch (bezogen auf vertikale Ausrichtung) entlang der Achse des verknüpften REOs,
ausgehend von der Mitte des REOs symmetrisch nach links und rechts, zu platzieren.

Namen von Straßen oder Wegen

DRU00601

601

DRU00140

Die Schrift ist in der Mitte zwischen Anfangs- und Endpunkt (Mittelpunkt) und entlang des Verlaufes
des linienförmigen Objektes zu platzieren. Der Abstand der Schrift, bezogen auf die vertikale Ausrichtung unten,
ist 60/100mm außerhalb der Signatur des linienförmigen Objektes. Die Schrift zeigt mit ihrer unteren Standlinie
zum linienförmigen Objekt. Die Richtung der Standlinie der Schrift muss < 200gon sein.

Gewässernamen an linienförmig modellierten Kanälen für die Schifffahrt
oder Gewässern mit 6m bis ⇐ 12m Breite

DRU00602

602

DRU00140

Die Schrift ist in der Mitte zwischen Anfangs- und Endpunkt (Mittelpunkt) und parallel
zur Richtung der Achse im Mittelpunkt des linienförmigen Objektes zu platzieren. Der Abstand der Schrift,
bezogen auf die vertikale Ausrichtung unten, ist 30/100mm außerhalb der Achse des linienförmigen Objektes.
Die Schrift zeigt mit ihrer unteren Standlinie zum linienförmigen Objekt. Die Richtung der Standlinie
der Schrift muss < 200gon sein.

Straßenkurzbezeichnung von Landes-, Staats- und Kreissstraßen;
Namen oder Schriftzusätze von Bahnstrecken;
Schriftzusätze zu Gewässern;
Namen zu folgenden linienförmig modellierten REOs: Transportanlage, Sickerstrecke, Damm, Einschnitt,
Anlagen für Sport, Freizeit und Erholung, Vegetationsmerkmal, Schifffahrtslinien

DRU00604

604

DRU00110

Das Symbol ist
* auf die Mitte der Achse des REOs AX_BauwerkOderAnlageFuerIndustrieUndGewerbe oder
* auf die Mitte der Achse des REOs AX_SonstigesBauwerkOderSonstigeEinrichtung
zu platzieren.

Symbol für Denkmal, Antenne

DRU00605

605

DRU00140

Die Schrift ist in der Mitte der Fläche Fliessgewässer in Richtung des Gewässerverlaufes zu platzieren.
Die Richtung der Standlinie der Schrift, berechnet aus der Verbindung Anfangspunkt zu Endpunkt
der Standlinien oder umgekehrt, muss < 200gon sein.

Gewässernamen an flächenförmig modellierten Gewässern

DRU00606

606

DRU00140

Die Schrift ist in der Mitte zwischen Anfangs- und Endpunkt (Mittelpunkt) und
entlang des Verlaufes des linienförmigen Objektes zu platzieren. Der Abstand der Schrift,
bezogen auf die vertikale Ausrichtung unten, ist 40/100mm außerhalb der Signatur des linienförmigen Objektes.
Die Schrift zeigt mit ihrer unteren Standlinie zum linienförmigen Objekt.
Die Richtung der Standlinie der Schrift muss < 200gon sein.

Gewässernamen an linienförmig modellierten Gewässern ⇐ 6m Breite

DRU00607

607

DRU00110

Das Symbol ist in die Mitte der Fläche, bezogen auf deren schmale Ausdehnung,
in Richtung der Fließrichtung des Gewässers zu platzieren.
Die Fließrichtung ergibt sich aus der auf dem AX_Fliessgewaesser liegenden AX_Gewaesserstationierungsachse,
wenn an dem REO das Attribut Fließrichtung mit TRUE belegt ist. Wenn FLR den Wert FALSE hat,
ist die Fließrichtung unbekannt.

Fließrichtungspfeil in flächenförmig modellierten Gewässern

DRU00608

608

DRU00110

Das Symbol ist in der Mitte zwischen Anfangs- und Endpunkt (Mittelpunkt) und parallel
zur Richtung der Achse im Mittelpunkt des linienförmigen Objektes in Richtung der Fließrichtung
des Gewässers zu platzieren. Der Abstand zwischen der Außenkante des Symbols und der Außensignatur
des linienförmigen Objektes beträgt 90/100mm.

Fließrichtungspfeil neben linienförmig modellierten Gewässern mit bekannter Fließrichtung

DRU00609

609

DRU00110

Das Symbol ist in Richtung des Tideflusses in den Schwerpunkt der Fläche zu platzieren.

Tidepfeil im Meer

DRU00610

610

DRU00140

Die Schrift mit Symbol ist zentrisch (ausgehend von der Schrift- und Symbolmitte) auf die Mitte der Achse
des mit dem ZUSO verknüpften REOs AX_Strassenachse zu platzieren. Dabei sollen sich die Symbole
ab einer Gesamtlänge aller REOs eines ZUSOs von 200mm in einem Mindestabstand von 200mm
und einem Maximalabstand von 300mm wiederholen. Das erste Symbol bezogen auf die gesamte Länge
der zum ZUSO gehörenden REOs soll nach 100mm platziert werden, das letzte 100mm vor deren Ende.
Die dazwischen liegenden Symbole werden im Rahmen des Mindest- und Maximalabstands verteilt.
Bei einer Gesamtlänge der REOs, die zu einem ZUSO gehören, von unter 200mm ist ein Symbol zentrisch
auf den Achsverlauf der REOs zu platzieren.
Hat ein ZUSO mehrere Kurzbezeichungen (z. B. Bundesautobahn- mit Europastraßennummer), werden diese Symbole
in einem Abstand von 7.5mm (Symbolmitte zu Symbolmitte) versetzt zueinander platziert.
Bei der Reihenfolge soll dabei, innerhalb der Autobahn-, Bundesstraßen- und Europastraßennummern
die nummerische Reihe eingehalten und in der Rangfolge zuerst die Autobahn- bzw. Bundesstraßen-
und danach die Europastraßennummern aufgeführt werden. Bei der oben beschriebenen Verteilung der Symbole
über die Gesamtlänge ist in diesem Fall von der Achsmitte der zueinander gehörenden und platzierten Symbole
auszugehen.

Ort der Straßenkurzbezeichnung mit Symbol von Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Europastraßen

DRU00616

616

Der Schriftinhalt besteht aus den letzten 3 Zeichen des Inhalts des Attributs "Bezeichnung (BEZ)"
ohne führende "0" bzw. "00". Beispiel: bei BEZ="A002038" lautet der Textinhalt "38".

Inhalt der Kurzbezeichnung von Autobahnknoten, -kreuzen, -dreiecken oder -anschlussstellen

DRU00618

618

DRU00110

2 Symbole der angegebenen Signaturnummer platzieren:
Symbol am Anfang: Richtung des Symbols = Richtungswinkel am Anfang der Tunnelachse - 100gon
Symbol am Ende: Richtung des Symbols = Richtungswinkel am Ende der Tunnelachse + 100gon

Tunnelportal zu linienförmig modellierten Tunnelachsen

DRU00619

619

DRU00110 DRU00111

REO mit angegebenem Symbol bemustern:
Symbolabstand (von Bezugspunkt zu Bezugspunkt): 200/100mm
Symbolrichtung: Richtung des REO im Bezugspunkt -100gon
Lücke am Anfang: 100/100mm
Lücke am Ende: -100/100mm

Linienmuster von
Stadtbahn, Straßenbahn, Bergbahn, Schmalspurbahn, Breitspurbahn, Magnetschwebebahn, Zahnradbahn, Standseilbahn

DRU00620

620

DRU00110 DRU00111

REO mit angegebenem Symbol bemustern:
Symbolabstand (von Bezugspunkt zu Bezugspunkt): 7500/100mm
Symbolrichtung: Richtung des REO im Bezugspunkt -100gon
Lücke am Anfang: 3750/100mm
Lücke am Ende: -3750/100mm

Linienmuster
von Symbolen zur Signaturierung von elektrifizierten, nicht elektrifizierten, eingleisigen
oder mehrgleisigen Bahnen

DRU00622

622

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 40/100mm

Oberkanten von Einschnitt ohne Verkehrsführung
Einschnittshöhe < 6m

DRU00623

623

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 60/100mm

Oberkanten von Einschnitt ohne Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 6m bis < 12m

DRU00624

624

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 90/100mm

Oberkanten von Einschnitt ohne Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 12m bis < 18m

DRU00625

625

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 120/100mm

Oberkanten von Einschnitt ohne Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 18m

DRU00629

629

Jeweils links und rechts parallel zur Achse des REO eine Linie im Abstand von AB zeichnen

Allgemeine Regel für Oberkanten von Einschnitten

DRU00630

630

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 141/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe < 6m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU00631

631

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 95/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe < 6m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen, Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU00632

632

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 126/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe < 6m an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU00633

633

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 110/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe < 6m
an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU00634

634

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 80/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe < 6m
an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU00635

635

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 75/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe < 6m
an Hauptwirtschaftswegen und Gassen

DRU00636

636

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 60/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe < 6m
an Wirtschaftswegen, Fußwegen

DRU00637

637

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 70/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe < 6m
an Bahnen

DRU00638

638

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 65/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe < 6m
an Stadtbahnen

DRU00650

650

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 161/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 6m bis < 12m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU00651

651

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 115/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 6m bis < 12m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen, Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU00652

652

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 146/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 6m bis <12m
an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU00653

653

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 120/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 6m bis < 12m
an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU00654

654

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 100/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 6m bis < 12m
an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU00655

655

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 95/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 6m bis < 12m
an Hauptwirtschaftswegen und Gassen

DRU00656

656

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 80/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 6m bis < 12m
an Wirtschaftswegen, Fußwegen

DRU00657

657

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 90/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 6m bis < 12m
an Bahnen

DRU00658

658

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 85/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 6m bis < 12m
an Stadtbahnen

DRU00670

670

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 191/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 12m bis < 18m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU00671

671

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 145/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 12m bis < 18m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen, Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU00672

672

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 176/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 12m bis < 18m
an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU00673

673

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 160/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 12m bis < 18m
an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU00674

674

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 130/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 12m bis < 18m
an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU00675

675

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 125/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 12m bis < 18m
an Hauptwirtschaftswegen und Gassen

DRU00676

676

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 140/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 12m bis < 18m
an Wirtschaftswegen, Fußwegen

DRU00677

677

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 120/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 12m bis < 18m
an Bahnen

DRU00678

678

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 115/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 12m bis < 18m
an Stadtbahnen

DRU00690

690

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 221/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 18m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU00691

691

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 175/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung
Einschnittshöhe >= 18m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen, Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU00692

692

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 206/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung Einschnittshöhe >= 18m an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU00693

693

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 190/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung Einschnittshöhe >= 18m an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU00694

694

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 160/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung Einschnittshöhe >= 18m an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU00695

695

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 155/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung Einschnittshöhe >= 18m an Hauptwirtschaftswegen und Gassen

DRU00696

696

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 140/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung Einschnittshöhe >= 18m an Wirtschaftswegen, Fußwegen

DRU00697

697

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 150/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung Einschnittshöhe >= 18m an Bahnen

DRU00698

698

DRU00629

PNR 629 mit:
AB: 145/100mm

Oberkanten von Einschnitt mit Verkehrsführung Einschnittshöhe >= 18m an Stadtbahnen

DRU00720

720

DRU00110

REO mit angegebenem Symbol im Abstand von 120/100mm bemustern. Lücke am Anfang und Ende
jeweils die Hälfte des Restes, der sich aus der Gesamtlänge_des_REO - Anzahl_der_Muster*Musterlänge ergibt.
Anzahl_der_Muster = Gesamtlänge_des_REO/Musterlänge.
Die Signatur wird verlaufsorientiert senkrecht auf der Kontur präsentiert. Der Bezugspunkt liegt hangaufwärts.

Muster von linienförmig modellierten Felsen

DRU00722

722

DRU00110 DRU00111

Kontur des REO mit angegebenem Symbol im Abstand von 60/100mm bemustern.
Die Spitze des Dreiecks steht senkrecht auf der Kontur und zeigt in Richtung des Gefälles.

Linienmuster von Düne, Steilrand, Kliffkante

DRU00723

723

Angabe des HHL-Wertes auf ganze Meter

Höhenangabe von Haupthöhenlinien und Zähllinien

DRU00724

724

Angabe des HHL-Wertes in Meter mit einer Stelle nach dem Komma

Höhenangabe von Hilfshöhenlinien

DRU00725

725

Angabe des HHL-Wertes in Meter mit zwei Stellen nach dem Komma

Höhenangabe von 2. Hilfshöhenlinien

DRU00729

729

Die Schrift ist zentrisch auf die Achse des REOs AX_Hoehenlinie zu setzen.
Die Ausrichtung der Schrift ist in Richtung des REOs im Bezugspunkt der Schrift
und in Richtung des Geländeanstiegs.

Höhenlinienzahl

DRU00735

735

Senkrecht zur Böschungsoberkante werden Böschungsschraffen in Richtung zur Böschungsunterkante konstruiert.
Der Abstand der Böschungsschraffen beträgt 45/100mm
(Strichmitte-Strichmitte).

Böschungsschraffen von Böschungen mit Böschungsunterkante

DRU00740

740

DRU00110 DRU00111

Senkrecht zum REO Querstriche
* mit Strichlänge SL und
* Strichabstand SA (Strichmitte-Strichmitte)
* zur Achse des REO in Richtung des Gefälles konstruieren.

Allgemeine Regel für Querstriche an Böschungen

DRU00741

741

DRU00110 DRU00111 DRU00740

PNR 740 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm

Muster für Böschung mit Böschungshöhe < 6m

DRU00742

742

DRU00110 DRU00111 DRU00740

PNR 740 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm

Muster für Böschung mit Böschungshöhe >= 6m bis < 12m

DRU00743

743

DRU00110 DRU00111 DRU00740

PNR 740 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm

Muster für Böschung mit Böschungshöhe >= 12m bis < 18m

DRU00744

744

DRU00110 DRU00111 DRU00740

PNR 740 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm

Muster für Böschung mit Böschungshöhe >= 18m bis < 24m

DRU00745

745

DRU00110 DRU00111 DRU00740

PNR 740 mit:
SL: 150/100mm
SA: 45/100mm

Muster für Böschung mit Böschungshöhe >= 24m

DRU00750

750

Die Schrift ist mindestens einmal verlaufsorientiert parallel zum Grenzband
im Abstand von 50/100mm innerhalb der Schutzzone zu platzieren. Bei größeren Gebietsausdehnungen
ist die Beschriftung zu wiederholen. Textabstand: ca. 16cm

Beschriftung von Ruhezonen und Kernzonen im Nationalpark bzw. Biosphärenreservat

DRU00755

755

Kontur auf den Flächenrand zeichnen; zuvor sind alle REOs des ZUSOs zu vereinigen.

Grenzband der Außengrenzen eines Nationalparks bzw. eines Biosphärenreservats

DRU00756

756

DRU00755

Wie PNR 755. Es wird aber nur der Teil des Umrings des REOs dargestellt,
der keine gemeinsame Geometrie mit dem Flächenrand der von der PNR 755 betroffenen Ableitungsregel hat.

Grenzband von Ruhezonen und Kernzonen im Nationalpark bzw. Biosphärenreservat

DRU00800

800

DRU00900

Linienverschneidung für AX_Platz: Kontur auf den Flächenrand zeichnen; bei angrenzenden Flächen
mit derselben Positionierungsregel wird die Kontur unterdrückt.

Linienverschneidung für AX_Platz

DRU00810

810

DRU00900

Linienverschneidung für AX_Flugverkehr: Kontur auf den Flächenrand zeichnen;
bei angrenzenden Flächen mit derselben Positionierungsregel wird die Kontur unterdrückt.

Linienverschneidung für AX_Flugverkehr

DRU00820

820

DRU00900

Linienverschneidung für AX_Flugverkehrsanlage: Kontur auf den Flächenrand zeichnen;
bei angrenzenden Flächen mit derselben Positionierungsregel wird die Kontur unterdrückt.

Linienverschneidung für AX_Flugverkehrsanlage

DRU00830

830

DRU00900

Linienverschneidung für AX_BauwerkOderAnlageFuerSportFreizeitUndErholung:
Kontur auf den Flächenrand zeichnen; bei angrenzenden Flächen mit derselben Positionierungsregel
wird die Kontur unterdrückt.

Linienverschneidung für AX_BauwerkOderAnlageFuerSportFreizeitUndErholung

DRU00900

900

Linienverschneidung für Linienmuster: Es wird nur der Teil der Geometrie gezeichnet
der die höhere Priorität hat.

Linienverschneidung für Linienmuster

DRU00910

910

DRU00140

Die Schrift ist vom Schwerpunkt der Fläche aus um 2 mm nach rechts und 2 mm nach unten
mit dem Bezugspunkt links unten zu platzieren.

Schriften für Abbaugut von Bergbaubetrieben (flächenförmig modelliert)

DRU00911

911

DRU00140

Die Schrift ist vom Schwerpunkt der Fläche aus um 2 mm nach rechts und 2 mm nach oben
mit dem Bezugspunkt links unten zu platzieren.

Namen zu flächenförmig modellierten Objekten
(bei gleichzeitiger Existenz von darzustellenden Einzelsymbolen)

DRU00990

990

Linienverschneidung für Furt:
Die Darstellung des mit der Furt geometrieidentischen Verkehrsweges wird unterdrückt;
betrifft
* AX_Strassenachse
* AX_Fahrwegachse
* AX_WegPfadSteig

Linienverschneidung für AX_Strasseverkehrsanlage mit ART 2000 (Furt)

DRU01530

1530

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 101/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe < 6m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU01531

1531

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 55/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe < 6m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen , Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU01532

1532

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 86/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe < 6m
an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU01533

1533

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 70/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe < 6m
an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU01534

1534

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 40/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe < 6m
an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU01535

1535

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 35/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe < 6m
an Hauptwirtschaftswegen, Wirtschaftswegen und Gassen

DRU01536

1536

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 20/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe < 6m
an Fußwegen

DRU01537

1537

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 30/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe < 6m
an Bahnen

DRU01538

1538

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 40/100mm
SA: 45/100mm
AB: 25/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe < 6m
an Stadtbahnen

DRU01550

1550

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 101/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 6m bis < 12m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU01551

1551

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 55/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 6m bis < 12m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen, Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU01552

1552

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 86/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 6m bis < 12m
an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU01553

1553

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 70/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 6m bis < 12m
an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU01554

1554

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 40/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 6m bis < 12m
an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU01555

1555

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 35/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 6m bis < 12m
an Hauptwirtschaftswegen, Wirtschaftswegen und Gassen

DRU01556

1556

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 20/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 6m bis < 12m
an Fußwegen

DRU01557

1557

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 30/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 6m bis < 12m
an Bahnen

DRU01558

1558

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 60/100mm
SA: 45/100mm
AB: 25/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 6m bis < 12m
an Stadtbahnen

DRU01570

1570

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 101/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 12m bis < 18m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU01571

1571

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 55/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 12m bis < 18m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen, Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU01572

1572

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 86/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 12m bis < 18m
an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU01573

1573

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 70/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 12m bis < 18m
an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU01574

1574

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 40/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 12m bis < 18m
an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU01575

1575

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 35/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 12m bis < 18m
an Hauptwirtschaftswegen, Wirtschaftswegen und Gassen

DRU01576

1576

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 20/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 12m bis < 18m
an Fußwegen

DRU01577

1577

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 30/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 12m bis < 18m
an Bahnen

DRU01578

1578

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 90/100mm
SA: 45/100mm
AB: 25/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 12m bis < 18m
an Stadtbahnen

DRU01590

1590

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 101/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 18m
an Autobahnen mit getrennten Fahrbahnen

DRU01591

1591

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 55/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 18m
an Autobahnen ohne getrennte Fahrbahnen, Gemeindestraßen mit Durchgangsverkehr und Straßen mit FSZ 1 (Auffahrten)

DRU01592

1592

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 86/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 18m
an Straßen mit getrennten Fahrbahnen (nicht Autobahnen)

DRU01593

1593

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 70/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 18m
an Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen

DRU01594

1594

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 40/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 18m
an Gemeindestraßen ohne Durchgangsverkehr

DRU01595

1595

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 35/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 18m
an Hauptwirtschaftswegen, Wirtschaftswegen und Gassen

DRU01596

1596

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 20/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 18m
an Fußwegen

DRU01597

1597

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 30/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 18m
an Bahnen

DRU01598

1598

DRU00110 DRU00111 DRU00529

PNR 529 mit:
SL: 120/100mm
SA: 45/100mm
AB: 25/100mm

Muster Einschnitt für Verkehrsführung Einschnitttiefe >= 18m
an Stadtbahnen